Unser kompetentes Team sorgt für die reibungslose Abwicklung Ihres Prüfungsauftrages.

„ERFOLG DURCH KOMPETENZ“

Ihre persönlichen Anliegen beantworten wir Ihnen gerne!

Mag. Dietmar Ploier

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Geschäftsführung, Univ.-Lektor

+43 (0) 72 42 / 211 799
dietmar.ploier@ovilava.at
Skype: dploier

Mag. Birgit Dauböck-Korber

Steuerberaterin
Prüfungsleitung

+43 (0) 72 42 / 211 799 DW 234
birgit.dauboeck-korber@ovilava.at

Johanna Blaimschein

Revisionsassistentin

+43 (0) 72 42 / 211 799 DW 131
johanna.blaimschein@ovilava.at

Seila Cosic

Revisionsassistentin

+43 (0) 72 42 / 211 799 DW 222
seila.cosic@ovilava.at

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

Jahresabschlussprüfungen (gesetzlich oder freiwillig)

Abschlussprüfungen von Konzernen

Prüfungen von Stiftungen

Prüfungen von Gründungen und Umgründungen

Unternehmensbewertungen

Due Diligence

Wirtschaftlichkeitsprüfung; Gebarungsprüfung

Rechnungslegung: Beratungen UGB, IAS

Spendengütesiegelprüfungen

Gutachten

Prüfungen gem. § 4a EStG (begünstigte Spendenempfänger)

Interne Revisionen (Begleitung)

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WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

Das Unternehmensrecht verlangt
unter bestimmten Voraussetzungen die Prüfung
von Jahresabschlüssen.

Unternehmen können ihren Jahresabschluss freiwillig von
qualifizierten Wirtschaftsprüfern prüfen lassen,
auch wenn Sie keiner Prüfungspflicht unterliegen.

Unsere Leistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung.
Unser Ziel: Vertrauen schaffen.

Wer darf Ihren Jahresabschluss prüfen

Ausschließlich Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind berechtigt Ihren  Jahresabschluss zu prüfen und einen sogenannten förmlichen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Wirtschaftsprüfer sind zur gewissenhaften und ordentlichen Prüfung, unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Bestimmungen angewiesen. Die Verschwiegenheit ist oberstes Gebot.
Als Wirtschaftsprüfer unterliegen wir einer strikten Dokumentationspflicht. Ansprechpartner für Prüfungsfragen ist gerne auch der Steuerberater Ihres Vertrauens. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen uns und Ihrem Steuerberater entsteht für Sie ein überschaubarer Arbeitsaufwand. Ganz ohne Sie ist die Prüfungsdurchführung aber nicht möglich.
Die Gesellschafter bestellen den Wirtschaftsprüfer vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres.

Inhalte einer Wirtschaftsprüfung

Der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht werden auf ihre sachliche und formale Korrektheit geprüft. Nach Abschluss der Prüfung wird ein Bestätigungsvermerk erteilt, der die korrekte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens und die gesetzeskonforme Aufstellung des Lageberichtes bestätigt.

Wer unterliegt Wirtschafsprüfungen

Aktiengesellschaften, mittelgroße bis große GmbH, GmbH & Co KG ohne natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter (Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter), Privatstiftungen und Vereine ab einer gewissen Größe, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, den Jahresabschluss einer Wirtschaftsprüfung zu unterziehen.

Die Größenmerkmale für Kapitalgesellschaften:

Kleinstkapitalgesellschaft:
Bilanzsumme: bis € 350.000 Umsatzerlös: bis € 700.000 DN: 10 Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaft:
Bilanzsumme: bis € 5 Mio. Umsatzerlös: bis € 10 Mio. DN: 50 Arbeitnehmer
Mittelgroße Kapitalgesellschaft:
Bilanzsumme: bis € 20 Mio. Umsatzerlös: bis € 40 Mio. DN: 250 Arbeitnehmer
Große Kapitalgesellschaft:
Größer als Mittelgroß, jedenfalls aber Kreditinstitute, Versicherungen und Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Der Prüfungsinhalt

Geprüft wird, ob die Buchführung und die Bilanzierung den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.
Mit dem am Ende einer Prüfung ausgestellten Bestätigungsvermerk wird bestätigt, dass der Jahresabschluss, der Anhang den an ihn zu stellenden Erfordernissen entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefert.

Prüfungsergebnis: Bericht

Im Bestätigungsvermerk sind die Prüfungsergebnisse auf sachliche und kompetente Weise dargestellt und es wird das Gesamtergebnis der Prüfung für die Öffentlichkeit zusammengefasst.

Offenlegung im Firmenbuch

Spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag der Kapitalgesellschaft ist der Jahresabschluss, das sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk nach Unterschrift der Geschäftsführer beim zuständigen Firmenbuch-Gericht elektronisch einzureichen.

Die Prüfung für Prüfer:
Qualitätsprüfung für Wirtschaftsprüfer

In Österreich gilt das Abschlussprüfungs-Aufsichtsgesetz (seit 2016 in Kraft). Die OVILAVA Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung GmbH wurde im Jahr 2016 durch einen externen Einzelprüfer überprüft und weist eine offizielle Bescheinigung über diese Qualitätsprüfung vor.

Unsere Gesellschaft ist im öffentlichen Register der APAB unter der Registrier-Nummer 0700733 eingetragen.

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STEUERBERATUNG

Steuerberatung auf professionellem Niveau

Unabhängig von der Wirtschaftsprüfung beraten wir Sie gerne auch in steuerlichen Angelegenheiten.

Fundierte und fachliche Beratung:

Eine fundierte und fachliche Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen, aber auch in Finanzamtsangelegenheiten bis zur Vertretung bei Finanzstrafverfahren, zählen wir zu unseren Aufgaben.

Von Anfang an gut beraten:

Die vorausschauende Beratung von der Gründung bis zur Unternehmensschließung, die Buchhaltung, die Personalverrechnung inkl. arbeitsrechtlicher Beratung bis hin zur Bilanzierung, den Bereich Controlling und viele andere Aufgaben lösen wir für Sie als verlässlicher Ansprechpartner.

Der richtige Ansprechpartner:

Unsere größte Auszeichnung ist unser kompetentes, umfassendes und verantwortungsvolles Handeln für unsere Klienten, die uns dafür mit ihrem Vertrauen belohnen.

Teamwork schafft Vertrauen:

Das Gesetz erlaubt es nicht, ein Unternehmen gleichzeitig im Rahmen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zu betreuen.

Übernehmen wir die Wirtschaftsprüfung, werden wir mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens auf professionellem Niveau zusammenarbeiten.

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Aktuelles, News und Tipps

Bleiben Sie mit unseren Infos immer am neusten Stand.

Was versteht man unter BANI?

Machen Sie ihr Unternehmen resilient für chaotische Zeiten. Viele Unternehmen nehmen Wandel in ungewohnter Intensität wahr. Wirtschaft wird in einem zunehmend chaotischen Umfeld erlebt. BANI ist ein Erklärungsrahmen, der diese Situation beschreibt und so versucht, die Situation mehr begreifbar zu machen. BANI steht für:

Haftet ein Vereinsobmann für die Steuerschulden des Vereins?

Personen, welche gemäß den Statuten zur Vertretung eines Vereins berufen sind, unterliegen der Haftung für Abgabenschulden nach § 9 BAO. Dies bedeutet, dass die zur Vertretung berufenen Personen für die Abgaben des Vereins insoweit privat haften, als diese infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können.